Neben den Allgemeinen Hinweisen sind im Altbau nachfolgende Hinweise zu beachten.
Wie im Altbau üblich werden die raumseitigen Putzlichten (lichte Weite) in der Breite beim Aufmaß ermittelt und sind als Öffnungsmaße einzugeben.
Es ergibt sich die in Abbildung 1 dargestellte Anschlusssituation für Fenster mit raumseitiger Fensterbank.
Abbildung 1
In der Höhe werden die Maße zwischen raumseitiger Fensterbank und oberer Unterkante Putzoberfläche bzw. Unterkante Rollladendeckel ermittelt und als Öffnungsmaße eingegeben.
Bei bodentiefen Fenstern sind die Abmessungen von Oberkante Fussboden zu Unterkante oberer Laibungsputz bzw. Rollladendeckel einzugeben.
Es sind die auf Abbildung 2 dargestellten Verhältnisse zu berücksichtigen.
Abbildung 2
Die Öffnungsmaße werden gemäß oberflächenfertiger Laibungen nach DIN 18202 überprüft bzw. bei Rollläden in der Höhe auf +/- 1 mm Toleranz bzw. max. 4 mm begrenzt.
Da im Altbau in der Regel keine Nennmaße vorhanden sind wird lediglich das Toleranzfeld (unabhänig vom Nennmaß) nach DIN 18202 überprüft.
Bei Fußbodenaufbau ist der Einstand des Fensters in den Fußboden ggf. zu überprüfen (profilabhängig), damit ausreichend Abstand zwischen Flügelrahmen und Oberkantefertigfußboden (OKFB) verbleibt.
Die Putzdicken und Fussbodenhöhen sind vor Ort zu ermittelt bzw. abzuschätzen.
Die Fensterabmessungen werden durch Hinzurechnen der Putzeinstände (s. Dialog Standardvorgaben) ermittelt und überprüft.
Werden kleinere Fenstermaße als Öffnungsmaße ermittelt erfolgt ein Warnhinweis. Ggf. ist dann der Putzeinstand negativ einzugeben, d. h. die Fenster werden in die Putzlichte eingestellt. Dies ist jedoch mit dem Auftraggeber abzustimmen !
Kann die Mindestfugenbreite beispielsweise bei Wechsel von Holz- auf Kunststoff-Fenster nicht eingehalten werden erfolgt ein Warnhinweis.
Bei negativen Putzeinstand wird der maximale Abstand zwischen Blendrahmen und Innenputz ausgegeben.
Sofern die außenseitigen Putzlichten größer sind als die raumseitigen Putzlichten ist dies gesondert zu berücksichtigen !
Versätze zwischen außen- und raumseitigen Putzflächen oder zwischen äußerer und raumseitiger Fensterbank sind ggf. gesondert in die Betrachtungen einzubeziehen !
Des Weiteren ist bei der Erneuerung von Kastenfenster durch Einfachfenster die geänderte Anschlussausbildung zu berücksichtigen !
Wird die vor Ort gegebene Anschlussitation abgeändert ist dies mit dem Auftraggeber abzustimmen !