Neben den Allgemeinen Hinweisen sind im Neubau nachfolgende Punkte zu beachten.
Es sind die Nennmaße der Öffnungen einzugeben.
Es sind die Rohbaumaße der Öffnungen bei stumpfen Wandanschlägen bzw.
Die oberflächenfertigen Rohbaumaße der Öffnungen bei stumpfen Wandanschlägen anzugeben.
Als Breite der Öffnung ist das lichte Rohbaumaß einzugeben.
Bei Fenstern mit raumseitiger Fensterbank ergibt sich die in Abbildung 1 dargestellte Anschlusssituation für die Höhenabmessungen.
Abbildung 1
Bei bodentiefen Fenstern werden die lichten Rohbau-Höhenmaße eingegeben. Es ergeben sich die auf Abbildung 2 dargestellten Verhältnisse.
Abbildung 2
Bei Fußbodenaufbau ist der Einstand des Fensters in den Fußboden ggf. zu überprüfen (profilabhängig), damit ausreichend Abstand zwischen Flügelrahmen und Oberkantefertigfußboden (OKFB) verbleibt.
Die Ergebnisse werden in den rötlich hinterlegten Feldern angezeigt.Nach Prüfung der Toleranzen werden die Fensterabmessungen unter Berücksichtigung der Mindesfugenbreiten ermittelt.
Bei bauseitigen Rollläden (Rollladenkästen) erfolgt die Ermittlung der Höhenabmessungen unter Abzug einer Mindestfugenbreite.